Seit April 2023 sieht der Gesetzesentwurf des Arbeitsministeriums vor, dass Arbeitnehmer - mit einigen Ausnahmen - verpflichtet sind, die Arbeitszeiten Ihrer Arbeitnehmer digital zu erfassen.
Laut Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sind Arbeitszeiten personenbezogene Daten einer Person und müssen somit nach Vorgaben des Datenschutzrechts erfasst werden.
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